Sammlungen von Abfällen

Gewerblich oder gemeinnützig

 
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Abfällen sind mindestens 3 Monate vor der Sammlung beim Landratsamt Freudenstadt anzuzeigen.
 
Gesammelt werden dürfen ausschließlich nicht gefährliche Abfälle wie Altpapier, Altmetall, Altkleider, etc.

Elektroaltgeräte wie z.B. Handy, Radio, Fön, Disc-/Walkman, elektrische Rasierer, TV-Geräte, Bildschirme, Computer, etc., gelten wegen der darin enthaltenen Schwermetalle als gefährlicher Abfall und können daher nicht gesammelt werden.

Die Anzeige für eine gewerbliche Sammlung muss folgende Angaben enthalten:
  • Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
  • Sammlungsart
  • Ausmaß der Sammlung
  • Dauer der Sammlung, insbesondere über den größtmöglichen Umfang 
    und die Mindestdauer
  • Art der Abfälle
  • zu erwartende Menge der Abfälle
  • Verbleib der Abfälle
  • Verwertungswege der gesammelten Abfälle einschließlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten für die gesammelten Abfälle
  • Darlegung, wie die ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird
Die Anzeige für eine gemeinnützige Sammlung muss folgende Angaben enthalten:
  • Größe und Organisation des Trägers der Sammlung (z.B. Verein, Feuerwehr) ggf. des Dritten (z.B. gewerblicher Betrieb), wenn dieser mit der Durchführung der Sammlung beauftragt ist,
  • Art und Ausmaß sowie
  • Dauer der Sammlung
  • Die Vorlage weiterer Unterlagen, wie bei gewerblichen Sammlungen vorgesehen, kann von der Behörde verlangt werden.

Kontakt

Sachgebiet Baurecht und Umweltschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5001, 074419205101

Ansprechpartnerin

Bettina Theurer
Telefon 07441 920-5031
Fax 07441 920-995031
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Aufgaben

Abfallrecht, Fahrpersonalrecht, Immissionsschutz