Öffentlicher Personennahverkehr

Schülerbeförderung

Seit 1981 ist der Landkreis für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten zuständig. Während die Organisation der Schülerbeförderung Aufgabe des Schulträgers (Städte, Gemeinden, Landkreis) ist, übernimmt der Landkreis die Finanzierung.

Der jährliche Aufwand an Schülerbeförderungskosten beträgt ca. 6,5 Mio. Euro, die durch die Landeszuweisung von rund 3,7 Mio. Euro, durch die von den Schülern zu erbringenden Eigenanteile und durch Mittel des Landkreises abgedeckt werden.

Neben der Erstattung der Schülerbeförderungskosten ist es Aufgabe des Landratsamtes, die notwendigen vertraglichen Beförderungen zu organisieren und zu koordinieren. Des Weiteren sind Änderungen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vorzubereiten und den entsprechenden Gremien des Landkreises zur Genehmigung vorzulegen.

Weitere Infos finden Sie hier:

Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten - Stand: 01.12.2023 (141 KiB)

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