Örtliche Prüfung

VOB-Prüfstelle

Die Gemeinden und der Landkreis müssen bei Bauaufträgen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) anwenden. Sofern es bei der Ausschreibung, Vergabe oder Ausführung zwischen Gemeinde und Bieter bzw. Auftragnehmer zu Streitigkeiten kommt, hat das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe einer vorgerichtlichen Prüfstelle.
Die Landkreisverwaltung wird bei allen Ausschreibungsverfahren beraten.

Kontakt

Stabsstelle Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 1901
Fax 07441 920 991901

Ansprechpartner

Andreas Junt

Leitung Stabsstelle

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 1900
Fax 07441 920 991900
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung