
Grundwasserschutz
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete werden ausschließlich für Wasserfassungen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, ausgewiesen.
Für private Wasserfassungen und Wasserfassungen der Trinkwassernotversorgung, werden keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es Wasserschutzgebiete für Trinkwassertalsperren (z.B. Kleine Kinzig) und Heilquellenschutzgebiete.
In einem rechtskräftig festgesetzten Wasserschutzgebiet können bestimmte Handlungen und Tätigkeiten verboten oder eingeschränkt werden. Einzelheiten regelt die jeweilige Rechtsverordnung.