Grundwasserschutz

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete werden ausschließlich für Wasserfassungen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, ausgewiesen.
 
Für private Wasserfassungen und Wasserfassungen der Trinkwassernotversorgung, werden keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es Wasserschutzgebiete für Trinkwassertalsperren (z.B. Kleine Kinzig) und Heilquellenschutzgebiete.

In einem rechtskräftig festgesetzten Wasserschutzgebiet können bestimmte Handlungen und Tätigkeiten verboten oder eingeschränkt werden. Einzelheiten regelt die jeweilige Rechtsverordnung.

Weitere Informationen

Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5101
Fax 07441 920-995101

Ansprechpartner

Tim Wirschke
Telefon 004974419205115
Fax 00497441920995115