Ausländerbehörde

Aktuelles

Termine in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Freudenstadt sind nur mit vorheriger Vereinbarung möglich. Terminanfragen sind vorzugsweise per E-Mail an folgende E-Mailadresse zu schicken: Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de

Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt folgende Daten an:
- Anliegen / Grund für den Termin
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer für Rückfragen
- verfügbare Zeiten für eine Terminvereinbarung
 
Sie erhalten dann einen Termin zugeschickt. 

Alternativ können Termine auch online gebucht werden. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Online Terminvergabe:   https://termine-reservieren.de/termine/lra-freudenstadt/

Außerdem kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Bevorzugt wird jedoch eine Terminanfrage per E-Mail oder online.

Dienstleistungen und Lebenslagen

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger/-innen eines Landes der europäischen Union sind. Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger/-innen und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. 

Bei den Verwaltungsgemeinschaften Freudenstadt und Horb am Neckar sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde. 

Onlinedienste

Weitere Informationen

Aktuelles

Die Ausländerbehörde ist am besten per E-Mail erreichbar

Durch das erhöhte Arbeitsaufkommen ist die Ausländerbehörde momentan am besten per E-Mail erreichbar. 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung oder an migration@kreis-fds.de.

Wir bitten um Verständnis für die derzeit eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.

Zu welchem Thema möchten Sie mehr wissen?

Formulare und Merkblätter

Örtliche Zuständigkeiten

Zuständigkeiten Ausländerbehörde Landratsamt

  • Alpirsbach
  • Baiersbronn
  • Dornstetten
  • Glatten
  • Grömbach
  • Loßburg
  • Pfalzgrafenweiler
  • Schopfloch
  • Waldachtal
  • Wörnersberg

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.

Zuständigkeiten Ausländerbehörde Stadtverwaltung Freudenstadt

  • Seewald
  • Bad Rippoldsau-Schapbach
  • Kernstadt Freudenstadt mit Teilorten: Christophstal, Zwieselberg, Wittlensweiler, Lauterbad, Dietersweiler, Grüntal, Frutenhof, Musbach, Kniebis, Igelsberg

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständigkeiten Ausländerbehörde Stadtverwaltung Horb am Neckar

  • Gemeinde Empfingen mit Wiesenstetten und Dommelsberg
  • Gemeinde Eutingen mit Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
  • Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Talheim

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweise zum Datenschutz

Sachgebiet

Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6168
Fax 07441 920996168

Ansprechpartner

Frau Geigl

Sachgebietsleitung

Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5080
Fax 07441 920 995080

Ausländerwesen

Nachnamen A-L

Frau Bronner
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5084
Fax 07441 920 995084

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten um Terminanfragen per E-Mail an Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de

Nachnamen M-Z

Herr Lehmann
Telefon 07441 920 5083
Fax 07441 920 995083

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten um Terminanfragen per E-Mail an Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de

Asylbewerber /  Flüchtlinge

Nachnamen A-C

Frau Neumaier
Telefon 07441 920 5079
Fax 07441 920 995079

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten um Terminanfragen per E-Mail an Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de

Nachnamen D-L

Frau Mose
Telefon 07441 920 5081
Fax 07441 920 995081

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten um Terminanfragen per E-Mail an Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de

Nachnamen M-Z

Frau Kirchhoff
Telefon 07441 920 5086
Fax 07441 920 995086

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten um Terminanfragen per E-Mail an Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de