
Ausländerbehörde
Aktuelles
Vorsprachen in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Freudenstadt sind ab dem 04.09.2023 nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminanfragen sind vorzugsweise per E-Mail an folgende E-Mailadresse zu schicken:
Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de
Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt folgende Daten an:
- Anliegen
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer für Rückfragen
- verfügbare Zeiten für eine Terminvorsprache
Sie erhalten dann einen Termin zugeschickt. Alternativ kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Bevorzugt wird jedoch eine Terminanfrage per E-Mail.
Dienstleistungen und Lebenslagen
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger/-innen eines Landes der europäischen Union sind. Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger/-innen und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort.
Bei den Verwaltungsgemeinschaften Freudenstadt und Horb am Neckar sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.
Onlinedienste
Weitere Informationen
Aktuelles
Die Ausländerbehörde ist am besten per E-Mail erreichbar
Durch das erhöhte Arbeitsaufkommen ist die Ausländerbehörde momentan am besten per E-Mail erreichbar.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung oder an migration@kreis-fds.de.
Wir bitten um Verständnis für die derzeit eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.
Zu welchem Thema möchten Sie mehr wissen?
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum für Au-pair-Beschäftigte beantragen
Formulare und Merkblätter
- Arbeitsbescheinigung (30 KiB)
- Merkblatt zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (60 KiB)
- Wohnraumbescheinigung (338 KiB)
Dokumente zur Anfrage bei der Agentur für Arbeit
Formulare für eine Verpflichtungserklärung
Örtliche Zuständigkeiten
Zuständigkeiten Ausländerbehörde Landratsamt
- Alpirsbach
- Baiersbronn
- Dornstetten
- Glatten
- Grömbach
- Loßburg
- Pfalzgrafenweiler
- Schopfloch
- Waldachtal
- Wörnersberg
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeiten Ausländerbehörde Stadtverwaltung Freudenstadt
- Seewald
- Bad Rippoldsau-Schapbach
- Kernstadt Freudenstadt mit Teilorten: Christophstal, Zwieselberg, Wittlensweiler, Lauterbad, Dietersweiler, Grüntal, Frutenhof, Musbach, Kniebis, Igelsberg
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständigkeiten Ausländerbehörde Stadtverwaltung Horb am Neckar
- Gemeinde Empfingen mit Wiesenstetten und Dommelsberg
- Gemeinde Eutingen mit Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
- Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Talheim
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise zum Datenschutz
- Information nach Art. 13 EU-DSGVO (94 KiB)
- Information nach Art. 14 EU-DSGVO (267 KiB)