Ausländerbehörde

Dienstleistungen und Lebenslagen

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger/-innen eines Landes der europäischen Union sind. Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger/-innen und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. 

Bei den Verwaltungsgemeinschaften Freudenstadt und Horb am Neckar sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde. 

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Weitere Informationen

Aktuelles

Die Ausländerbehörde ist am besten per E-Mail erreichbar

Durch das erhöhte Arbeitsaufkommen ist die Ausländerbehörde momentan am besten per E-Mail erreichbar. 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung oder an migration@kreis-fds.de.

Wir bitten um Verständnis für die derzeit eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.

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Formulare und Merkblätter

Örtliche Zuständigkeiten

Zuständigkeiten Ausländerbehörde Landratsamt

  • Alpirsbach
  • Baiersbronn
  • Dornstetten
  • Glatten
  • Grömbach
  • Loßburg
  • Pfalzgrafenweiler
  • Schopfloch
  • Waldachtal
  • Wörnersberg

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.

Zuständigkeiten Ausländerbehörde Stadtverwaltung Freudenstadt

  • Seewald
  • Bad Rippoldsau-Schapbach
  • Kernstadt Freudenstadt mit Teilorten: Christophstal, Zwieselberg, Wittlensweiler, Lauterbad, Dietersweiler, Grüntal, Frutenhof, Musbach, Kniebis, Igelsberg

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständigkeiten Ausländerbehörde Stadtverwaltung Horb am Neckar

  • Gemeinde Empfingen mit Wiesenstetten und Dommelsberg
  • Gemeinde Eutingen mit Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
  • Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Talheim

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichem Aufenthalt oder bei Neueinreisen nach dem künftigen Aufenthaltsort. Bei den Verwaltungsgemeinschaften Horb am Neckar und Freudenstadt sind jeweils die Großen Kreisstädte zuständige Ausländerbehörde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweise zum Datenschutz

Sachgebiet

Ausländerbehörde, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Asylbewerberleistungen
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6223
Fax 07441 920 6197

Ansprechpartner

Frau Dölker

Sachgebietsleitung

Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5080
Fax 07441 920 995080

Ausländerwesen

Nachnamen A-G

Frau Bronner
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5084
Fax 07441 99 920 5084

Sprechzeiten

Di 08:00-12:00
Do 08:00-12:00
  14:00-17:30
Fr 08:00-12:30

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nachnamen H-M

Frau Plocher
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5085
Fax 07441 920 995085

Sprechzeiten

Di 08:00-12:00
Do 08:00-12:00
Fr 08:00-12:30

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nachnamen N-Z

Frau Eberhardt
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5083
Fax 07441 920 995083

Sprechzeiten

Di 08:00-12:00
Do 08:00-12:00
  14:00-17:30
Fr 08:00-12:30

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Asylbewerber /  Flüchtlinge

Nachnamen A-D

Frau Völker
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5079
Fax 07441 920 995079

Sprechzeiten

Di 08:00-12:00
Do 08:00-12:00
  14:00-17:30
Fr 08:00-12:30

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nachnamen E-N

Frau Konrad
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5081
Fax 07441 920 995081

Sprechzeiten

Di 08:00-12:00
Do 08:00-12:00
  14:00-17:30
Fr 08:00-12:30

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nachnamen O-Z

Frau Gaiser
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5086
Fax 07441 920 995086

Sprechzeiten

Di 08:00-12:00
Do 08:00-12:00
  14:00-17:30
Fr 08:00-12:30

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.