Bodenauffüllungen

Bodenauffüllungen sind vom Landwirtschaftsamt größer 500m² und bis 2 m Höhe auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf ihre Zweckmäßigkeit sowie die Verbesserung der Ertragsfähigkeit des Bodens oder der Bewirtschaftungsverhältnisse fachlich zu prüfen.
 
Die Anträge auf Bodenauffüllungen sind über die Gemeinden (Baurechtsbehörde) zu stellen. Besondere Bestimmungen gelten u.a. in Wasserschutzgebieten sowie in Natur-, Landschaftsschutz- und Natura 2000-Gebieten.
 
Für interessierte Landwirtinnen und Landwirte steht das Landwirtschaftsamt gerne beratend zur Verfügung.

Kontakt

Landwirtschaftsamt
Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907 5401
Fax 07451 907 5499

Ansprechpartner

Margarete Fuchs

Stellvertretende Sachgebietsleiterin

Telefon 07451 907-5411
Fax 07451 907-995411