Unser Dienstleistungsangebot

Beratung

Die forstliche Beratung stellt eine hoheitliche Aufgabe dar und ist für alle Waldbesitzenden kostenfrei. Ziel der forstlichen Beratung ist weiterhin die Verwirklichung einer ordnungsgemäßen sowie nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, die insbesondere auch den langfristigen Schutz der Wälder und die damit in Zusammenhang stehenden Ökosystemleistungen gewährleistet.

Kommunal- und Körperschaftswald

Im Rahmen der Forstneuorganisation und den hiermit verbundenen notwendigen gesetzlichen Änderungen im Landeswaldgesetz (LWaldG) mussten allerdings die Regelungen zum forstlichen Revierdienst und zur Wirtschaftsverwaltung neu gefasst werden.
Danach ist auch weiterhin die Übernahme des forstlichen Revierdienstes und des Holzverkaufs durch die unteren Verwaltungsbehörden rechtlich möglich. Dies jedoch nur dann, wenn – wie durch § 46 Bundeswaldgesetz (BWaldG) vorgegeben – diese Leistungen den körperschaftlichen Waldbesitzenden zu Echtkosten angeboten werden. Die Ermittlung der Echtkosten ist Aufgabe der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörden vor Ort. Eine landeseinheitliche Vorgabe der entsprechenden Echtkostenhöhe ist nicht mehr möglich. Deshalb werden die bisher geltenden Regelungen zu den Kostenbeiträgen im Zuge der Aufhebung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und der Verwaltungsvorschrift zur Übernahme der Wirtschaftsverwaltung im Körperschaftswald außer Kraft gesetzt.

Privatwald

Die Betreuung des Privatwaldes bleibt Aufgabe der Unteren Forstbehörde. Da es sich um Leistungen handelt, die einerseits primär im betrieblichen Interesse der Waldbesitzer erfolgen und andererseits auch von sachkundigen privaten Dienstleistern erbracht werden können, bietet die UFB diese Leistungen zu Echtkosten an. Insbesondere Privatwaldbesitzende erhalten nach wie vor eine Förderung, wenn sie Betreuungsleistungen durch sachkundige Förster in Anspruch nehmen. Um den mit einer Förderung verbundenen bürokratischen Aufwand soweit wie möglich zu reduzieren, steht Privatwaldbesitzenden mit Betriebsgrößen bis 50 ha zukünftig eine indirekt geförderte, fallweise Betreuung zur Verfügung (De minimis Förderung).

Holzverkaufsstelle (HVS)

Die Holzverkaufsstelle ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises an die Waldbesitzenden, die anfallenden Hölzer im Kreis zu vermarkten. Im Vorfeld sollten die Hiebsmaßnahmen mit der Holzverkaufsstelle oder den Revierleitenden abgesprochen werden.

Wissenswertes

Kontakt

Kreisforstamt
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-3001
Fax 07441 9203399
Kreisforstamt - Außenstelle Horb
Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907 3203
Fax 07451 907 3299

Ansprechpartner

Susanne Kaulfuß

Amtsleitung

 

Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 3000
Fax 07441 920 993000

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:30
und nach Vereinbarung