Europäischer Sozialfonds

Aktuelles

Jahresbericht 2022

Fördermittel für Ausbildung und Beschäftigung

Allgemeines

Seit dem Jahr 2000 stellt die Europäische Union ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu fördern. In der Förderperiode 2014 – 2020 sind jährlich ca. 180.000 € in den Landkreis Freudenstadt geflossen. Der Arbeitskreis hat einen Schwerpunkt hier auf Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind festgelegt. Weiterer Schwerpunkt waren Projekte zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit für Jugendliche und junge Heranwachsende zwischen 15 und 25 Jahren, konzentriert auf Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe und ausstiegsgefährdete junge Menschen, die von Regelangeboten nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Im Landkreis Freudenstadt engagieren sich diverse Träger seit Jahren in diesen Bereichen, erfolgreiche Projekte werden teilweise über längere Zeiträume aufgelegt. Die Vermittlung der Klienten sowie die Ko-Finanzierung erfolgt meist über Jobcenter bzw. Arbeitsagentur. Im regionalen Arbeitskreis „ESF" sind Vertreter von Schule, Wirtschaft, Gewerkschaft, Bildungseinrichtungen, Frauenorganisationen, Jobcenter, Agentur für Arbeit und Landratsamt vertreten. Der Arbeitskreis bewertet die Anträge nach deren Effektivität und Effizienz unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, den Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie den Querschnittszielen und erstellt eine Rankingliste sowie eine Förderempfehlung an die L-Bank, welche über die Fördermittel entscheidet. Für 2021 wurden zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise im Rahmen der Initiative React-EU in Höhe von weiteren 180.000 € für den Landkreis Freudenstadt bewilligt, um junge Menschen zu unterstützen, die infolge der Pandemie abgehängt wurden bzw. die von Schul- oder Ausbildungsabbruch bedroht waren. 2022 startete die neue Förderperiode „ESF Plus“. Hier beträgt der Förderanteil nur noch 40%, die Träger benötigen 60% an Kofinanzierungsmitteln.
Die Arbeitsmarktstrategie wurde zuletzt am 28.02.2023 angepasst. Insgesamt stehen dem Landkreis Freudenstadt in den Jahren bis 2028 nur noch 165.000 € pro Jahr an Zuschüssen zur Verfügung. Im Juli 2023 wurden die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 vergeben.

Ziele und Projekte im Landkreis Freudenstadt:

Im Landkreis Freudenstadt lag und liegt der Fokus der ESF-Projekte im Bereich der Sozialen Inklusion, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Bekämpfung von Armut.Zielgruppen der Förderperiode 2021-2027 sind:Besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Personengruppen und Minderheiten, die von Diskriminierung und sozialer Exklusion bedroht sind, u.a. Zuwanderer oder Frauen mit Gewalterfahrung oder Menschen in anderen prekären Lebenssituationen. Förderziele sind die soziale Inklusion, psychosoziale und gesundheitliche Stabilisierung, Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Heranführung an und Integration in den Arbeitsmarkt, vor allem durch Qualifizierung.Die weitere Zielgruppe sind Schüler*innen ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind bzw. bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist. Förderziele sind die individuelle Stabilisierung, soziale Integration, die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit mit (Wieder-)Einstieg in schulische oder berufliche Ausbildung (angestrebt wird mindestens ein Hauptschulabschluss).
Für 2024/2025 neu bewilligt wurden folgende Projekte:

Kontakt

Sozialamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6101
Fax 07441 920 996101

Ansprechpartner

Weitere Infos

Arbeitsmarktstrategie für die Jahre 2022ff (698 KiB)

Arbeitsmarktstrategie für die Jahre 2024ff (640 KiB)

Förderfähige Ausgaben (652 KiB)

Merkblatt zur Bürgergeld-Pauschale (240 KiB)