
Jugendamt
Kindertagesbetreuung
Die Kinderbetreuung stellt einen zentralen Baustein in der heutigen Gesellschaft dar. Zum einen ermöglicht diese Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zum Anderen werden durch die sozialen Interaktionen die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt. Bereits seit 1996 gibt es daher für 3-jährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr.
Eltern sollten sich bei der Betreuung ihres Kindes rechtzeitig Gedanken machen über die Form, die Kosten und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze um sich dann konkret und frühzeitig (mindestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn) mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen.
Kindertagespflege
Tagesmutter oder Tagesvater gesucht?
Möchten Sie, dass Ihr Kind in von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut wird, dann wenden Sie sich an den Tageselternverein Landkreis-Freudenstadt .
Der Tageselternverein ist im Landkreis Freudenstadt für die Beratung, Begleitung und Vermittlung von Tagespflegepersonen zuständig. Auf der Homepage des Tageselternvereins finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kindertagespflege und die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Fachkraft in Freudenstadt oder Horb.
Selbst Tagesmutter oder Tagesvater werden?
Haben Sie selber Interesse als Tagespflegeperson tätig zu sein, können Sie bei der für Sie zuständigen Fachkraft des Tageselternvereins einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, und sich umfassend zu den Voraussetzungen und zur Qualifizierung beraten lassen.
In allen Fragen zu persönlichen und formalen Eignungskriterien zur Ausübung einer Tagespflegetätigkeit und zur Geeignetheit der Wohnung berät Sie zudem der Kindertagespflegedienst des Jugendamtes. Das Jugendamt stellt die Eignung einer Tagespflegeperson fest und erteilt die Pflegeerlaubnis.
Kindertageseinrichtungen
Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung? In den Städten und Gemeinden im Landkreis Freudenstadt stehen Ihnen unterschiedliche Angebote mit vielfältigen pädagogischen Konzepten zur Verfügung. Auch die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen sind sehr unterschiedlich und hängen vom örtlichen Bedarf ab. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig zu informieren und sich über das Anmeldeverfahren vor Ort zu erkundigen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die jeweiligen Kindertageseinrichtungen und Vertreter der Träger, Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen werden von den Eltern unterschiedlich hohe Elternbeiträge erhoben. Diese können abhängig sein von
- der Betreuungszeit,
- der Anzahl der Kinder in der Familie und
- bei manchen Trägern vom Einkommen der Eltern.
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei den Elternbeiträgen? Nähere Infos finden Sie hier.
Weiterführende Links & Downloads
- Informationen vom KVJS zu Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege
- Bundesprogramm der Kindertagespflege
- Kindertagespflege in Baden-Württemberg
- Leitfaden zur Kindertagespflege vom Bund für Eltern
- Leitfaden zur Kindertagespflege vom Bund für Kindertagespflegepersonen
- Handbuch Kindertagespflege
- Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg
- Kindergärten in Baden-Württemberg