
Bildungspaket
Aktuelles
Jahresbericht 2022
Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Zweck
Kinder und junge Heranwachsende aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (Bedarf für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Grundsicherungsleistungen für Erwerbsfähige)
- § 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag)
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG)
Voraussetzungen
- Das Kind bzw. der Heranwachsende ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein - Das Kind bzw. der Heranwachsende besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
Leistungen
- Mittagessen
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Für Verpflegung vom Bäcker oder vom Kiosk kann kein Zuschuss gewährt werden. - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichendem Leistungsniveau (vorübergehende Lernförderung). Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten, wesentlichen Lernziele zu erreichen (keine dauerhafte Lernbegleitung). - Lernmaterial
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 195,00 € jährlich pro Kind (65,00 € im Februar und 130,00 € im August). Der Betrag wird seit 2021 jährlich auf Grundlage der Regelsätze angepasst. - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15,00 € monatlich für Angebote wie Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit). - Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:
eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung. - Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, soweit die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mehr als 2 km beträgt.
Verfahrensablauf
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden:
- Landratsamt Freudenstadtfür Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Jobcenter Landkreis Freudenstadtfür Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SBG II
Informationen zum Kinderzuschlag:
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (111 KiB)für jedes Kind und Leistungsnachweis (z.B. Wohngeldbescheid).
Zusätzlich:
- Für den Antrag auf Leistungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:Bestätigung der Teilnahme und Kostenaufstellung durch die Kindertageseinrichtung bzw. Schule (die Kosten werden in der Regel direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. die Schule gezahlt).
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung. Die Leistungen können erst nach Genehmigung durch die Bewilligungsstelle in Anspruch genommen werden. - Für den Antrag auf Leistungen für Kultur, Sport, Mitmachen (Teilhabe):
Nachweis der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft. Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter. Zuschüsse für Fahrtkosten und Ausstattungsgegenstände sind leider nicht möglich - Für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen samt Kostenaufstellung; die Zahlung erfolgt alternativ auf Zahlungsnachweis an die Eltern oder direkt an den Anbieter. - Für den Antrag auf Kostenübernahme für Schülerbeförderung:
Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug). Zwischen dem Amt für Ordnung und Verkehr und dem Sozialamt findet regelmäßig ein Datenabgleich statt, um zu gewährleisten, dass keine Doppelförderung erfolgt.