Schutzgebietsausweisungen

Zur Ausweisung von Schutzgebieten (z.B. Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete) nimmt das Landwirtschaftsamt in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange fachlich Stellung.
 
Hierbei ist zu prüfen, in welcher Art und in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe und Flächen von dem geplanten Schutzgebiet betroffen werden, inwieweit die Schutzgebietsbestimmungen und rechtlichen Auflagen die Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis einschränken oder gar ausschließen, und ob ggf. agrarstrukturelle Ausgleichsmaßnahmen oder betriebliche Entschädigungen erforderlich werden.
 
Ausgewiesene Schutzgebiete im Landkreis Freudenstadt

Kontakt

Landwirtschaftsamt
Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907 5401
Fax 07451 907 5499

Ansprechpartner

Sven Schabel

Sachgebietsleitung

Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 9075410
Fax 07451 999075410
Margarete Fuchs

Stellvertretende Sachgebietsleiterin

Telefon 07451 907-5411
Fax 07451 907-995411