Soziales Entschädigungsrecht

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Soziales Entschädigungsrecht

Kernstück der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden nach dem Sozialgesetzbuch ist die Kriegsopferversorgung, d.h. die Gesamtheit der staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) den durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigten Personen und den Hinterbliebenen der infolge einer solchen Schädigung verstorbenen Personen erbracht werden.

Nach Erlass des Bundesversorgungsgesetzes machten weitere Bundesgesetze die Leistungen dieses Gesetzes zum Maßstab für Leistungen auf Grund anderer Schädigungstatbestände.
Dies sind vor allem:

  • das Häftlingsgesetz
  • das Soldatenversorgungsgesetz
  • das Zivildienstgesetz
  • das Infektionsschutzgesetz
  • das Opferentschädigungsgesetz

Diese Gesetze stellen eigene Schädigungstatbestände auf und verweisen hinsichtlich ihrer Leistungen und deren besonderen Voraussetzungen auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Ihre Leistungen sind Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts im Sinne des Sozialgesetzbuchs. 

Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes sehen auch das 1992 als Artikel 1 des Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes erlassene
- Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das 1994 erlassene Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (Artikel 1 des Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes) vor.

Für die Einwohner des Landkreises Freudenstadt werden diese Aufgaben von der gemeinsamen Dienststelle „Soziales Entschädigungsrecht“ des Landratsamtes Rottweil wahrgenommen. Nähere Informationen zu den Leistungen, Ansprechpartnern sowie Öffnungszeiten erhalten Sie unter
https://www.landkreis-rottweil.de/de/Landratsamt/aemter-Organigramm/Gemeinsame-Dienststelle-SER

Ansprechpartner

Landratsamt Rottweil, Gemeinsame Dienststelle Soziales Entschädigungsrecht -SER- der Landkreise Rottweil, Reutlingen, Tübingen, Zollernalb, Tuttlingen, Freudenstadt, Schwarzwald-Baar-Kreis, Calw, Versorgungsamt, Olgastraße 6, 78628 Rottweil


Sekretariat:
Eva Ohnmacht
Telefon: 0741 244 492
Fax: 0741 244 464