Sprachkursförderung durch das Amt für Migration und Flüchtlinge

Die Möglichkeiten des Deutschspracherwerbs für Geflüchtete sind von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus abhängig und meist begrenzt. Auch Neuzugewanderte ohne Fluchthintergrund finden in ländlichen Räumen häufig nicht den Umfang von flexiblen Sprachkursangeboten, den sie in ihren individuellen Lebenslagen benötigen würden, oder müssen lange Anfahrten zu Kursträgern außerhalb ihrer Heimatkreise in Kauf nehmen, um benötigte Sprachkompetenzen erwerben zu können. Dabei sind ausreichende Sprachkompetenzen eine Minimalvoraussetzung, um einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben oder sich persönlich weiterentwickeln zu können.

In Ergänzung zu Finanzmitteln von Bund und Land stellt der Landkreis Freudenstadt dem Amt für Migration und Flüchtlinge seit 2014 kreiseigene Mittel zur Förderung von Sprachkursangeboten für Neuzugewanderte zur Verfügung. Seit 2019 werden die Mittel nach einem praxisorientierten Prinzip vergeben, durch das das bei niedergelassenen Kursträgern bestehende Kursangebot für (Neu-) Zugewanderte möglichst bedarfsorientiert ergänzt werden kann. Dieses zielt in der Regel auf höhere Sprachniveaus (ab A2 nach dem Europäischen Referenzrahmen) oder rein aufenthaltsrechtlich definierte Zielgruppen.

So setzt das Amt für Migration und Flüchtlinge gezielt auf die Förderung von niedrigschwelligen und zielgruppenoffenen Alphabetisierungs- und Kursangeboten in den unteren Sprachniveaus (Stufe A1 / A2) sowie niedrigschwelligem Kommunikationstraining zur Förderung alltags- und berufssprachlicher Kompetenzen. Damit soll im Rahmen der Möglichkeiten das bestehende und auf persönliche und berufliche Eingliederung ausgerichtete Angebot an Integrations- und Berufssprachkursen sinnhaft ergänzt und den unterschiedlichen Bedarfsgruppen Rechnung getragen werden. Zu diesen gehören bspw. nämlich auch Personen, die dauerhaft im Landkreis Freudenstadt leben und arbeiten, aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Barrieren oder mangels geeignetem Kursformat aber keine bestehenden Integrationskurse besuchen können.

So fördert das Amt für Migration und Flüchtlinge seit 2019 Sprachfördermaßnahmen von KreaTec GmbH, dem Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Freudenstadt e. V. und dem Freundeskreis Asyl Freudenstadt e. V. als feste Kooperationspartner. Mit den kinderbetreuungsgestützten Kursen des Mehrgenerationenhauses Familienzentrum Freudenstadt e. V. (Alphabetisierungskurse, Kurse für elementare Sprachniveaus auf A-Stufe und alltagssprachlich orientiertes Kommunikationstraining) konnten in 2019 mehr als 25 und in 2020 mehr als 34 erwachsene Personen und zehn Kinder gefördert werden. Die Förderung umfasste u.a. spezielle Kurse für Mütter mit kursintegrierter Kinderbetreuung. In den ehrenamtlichen Kursen des Freundeskreises Asyl Freudenstadt e. V. (Alphabetisierungskurse für Geflüchtete, Kurse für elementare Sprachniveaus der Stufen A1 und A2 und niedrigschwellige Einzelnachhilfe) konnten in 2019 mehr als 50 Einzelpersonen erreicht werden. Zudem refinanzierte das Amt für Migration und Flüchtlinge die von KreaTec GmbH angebotenen BEF Alpha Kurse (Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge mit keinen oder geringen Sprach- und Schreibkenntnissen). Im Jahr 2019 konnten durch das Angebot (berufs- und alltagsorientierte Sprachkompetenzförderung mit Praxisanteilen auf den Stufen A1 und A2) mehr als 34 Personen, im Jahr 2020 mehr als 38 Personen an insgesamt zwei Kursstandorten gefördert werden. Auch diese Kurse umfassen eine Kinderbetreuung bei Bedarf. Die Refinanzierung der Kursangebote leistet damit insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Berufstätigkeit und sprachlichen Emanzipation von Frauen mit Kindern – eine Zielgruppe im Integrationsbereich, deren Förderung erfahrungsgemäß mit Herausforderungen verbunden ist.

Zudem refinanziert das Amt für Migration und Flüchtlinge die Lehrmaterialien für ehrenamtliche Sprachnachhilfe im Asyl- und Migrationsbereich. In 2019 konnten hierdurch Nachhilfe- und Kursangebote von mindestens vier Asylkreisen im Landkreis unterstützt werden. In 2020 kam es durch die Pandemie zu einem kurzfristigen Einbruch der Refinanzierung.

Die Kooperationen mit den Kursträgern und die Refinanzierung von Lehrmaterialien werden in 2021 fortgesetzt. Das Amt für Migration und Flüchtlinge bedankt sich herzlich für die produktive Zusammenarbeit und das Engagement bei den Kursträgern und den Asylkreisen.

Ein Hinweis für Kursanbieter/-innen

Voraussetzung für die Beantragung eines Zuschusses für Sprachkursangebote ist die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartnern/-innen. Bitte beachten Sie, dass die Mittelvergabe meist zu Beginn des laufenden Jahres geschieht und eine zusätzliche Mittelvergabe im laufenden Jahr in der Regel nur im geringen Umfang möglich ist. Bei Interesse an einer Förderung im Folgejahr empfiehlt sich daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme gegen Ende des laufenden Kalenderjahres. Hauptamtliche Sprachkursträger können einen formlosen Antrag auf einen Sprachkurszuschuss stellen. Ehrenamtlich Anbieter/-innen verwenden bitte dieses Formular. (39 KiB)

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