Jugendamt

Unterhaltsvorschusskasse

In der heutigen Gesellschaft gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Formen von Familienkonstellationen. Der Anteil an Allein- und getrennt Erziehenden bildet dabei einen wesentlichen Anteil in Deutschland. Dieses Familienmodell bringt meist erschwerte Rahmenbedingungen mit sich. Wenn dann der Unterhalt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird verschärft sich die Situation. Daher ist im Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder und Jugendliche ein Rechtsanspruch geregelt, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung erhalten.

Grundlegende Anspruchvoraussetzungen

  • der Wohnsitz des Kindes befindet sich in Deutschland
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist alleinerziehend
  • es wird kein oder zu wenig Unterhalt bezahlt

Für Kinder im Alter von 12. bis 18. Jahren gibt es weitere Voraussetzungen. Für individuelle Informationen zu Ihrer persönlichen Anspruchs- und Berechnungsgrundlage wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse.

Weiterführender Link

Eine ausführlichere Übersicht zum Thema Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier.
Für individuelle Informationen zu Ihrer persönlichen Anspruchs- und Berechnungsgrundlage wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse.

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