
Wildtierbeauftragter
Fachberatung zum Thema Wildtiere
Die Funktion des Wildtierbeauftragten basiert auf dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg. Aufgabenschwerpunkt ist die fachliche Beratung von öffentlichen Stellen und privaten Personen in Fragen des Umgangs mit Wildtieren. Daneben spielen auch konzeptionelle Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Bejagung und des Wildtiermonitorings, mit dessen Hilfe mehr Informationen über die Wildtierbestände gewonnen werden soll, eine wichtige Rolle. Veränderte Verhaltensweisen von Wildtieren, wie z. B. zunehmende Wanderbewegungen in die Siedlungsräume, schaffen heute neue Aufgaben und Herausforderungen, die über eine reine Bejagung hinausgehen.
Was machen nun Wildtierbeauftragte eigentlich?
Die Wildtierbeauftragten sind in Baden-Württemberg in den Landkreisen zentrale Ansprechpartner rund ums Thema Wildtiere.
Ein Erklärvideo beschreibt die Arbeit der Wildtierbeauftragten.
Weitere Informationen
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