Demografischer Wandel, Statistik, Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderungsstelle prüft die Voraussetzungen von Anträgen auf Landeswohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg.
Es werden Familien oder schwerbehinderte Menschen auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände beraten und bei Vorliegen der Voraussetzungen gefördert.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der L-Bank Baden-Württemberg.

Bitte beachten Sie:
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin und kommen Sie mit max. 2 Personen zum Informationsgespräch.

Energieberatung im Landkreis

Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Freudenstadt besteht die Möglichkeit sich durch eine Beratung in der Energieagentur in Horb über alles was die Energieberatung umfasst, zu informieren.

Erstberatungstermine sind auch in den Rathäusern Freudenstadt, Dornstetten, Empfingen, Eutingen i. G., Glatten, Horb a.N. oder Pfalzgrafenweiler nach vorheriger Anmeldung in der Energieagentur möglich.

Energieagentur in Horb gGmbH
Neckarstraße 13
72160 Horb am Neckar
Telefon: 07451 5529979
E-Mail senden

Kontakt

Stabstelle Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 1901
Fax 07441 920 991901

Ansprechpartnerin

Frau Tabea Vogt
Telefon 07441 920 1906
Fax 07441 920 991906