Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Maßnahmen in vier Förderschwerpunkten

Ziel des ELR ist es die innerörtliche Entwicklung zu fördern und Ortskerne im Ländlichen Raum zu stärken. Dabei sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum verbessert werden sowie Abwanderung und dem landwirtschaftlichen Strukturwandel entgegengewirkt werden.
 
Der Landkreis Freudenstadt liegt vollständig innerhalb der Förderkulisse des ELR.
 
In vier Förderschwerpunkten werden Maßnahmen gefördert:

I

  • Umnutzung vorhandener Gebäude zu Wohnungen
  • Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden
  • Neubau von Gebäuden in Baulücken und innerörtlichen Brachen (nach vorherigem Abriss)

II. Arbeiten

  • Investitionen (Neubau, Erweiterungen) sowie Umsiedlung von Betrieben aus bisherigen Gemengelagen.

III. Grundversorgung

IV. Gemeinschaftseinrichtungen

Programmabwicklung

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten, den Ansprechpartnern und zur Programmabwicklung sind im Informationsflyer (337 KiB) zusammengefasst.

Über die jährliche Ausschreibung des Programms informiert Sie Ihre Gemeinde/Stadt.

Erklärfilm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Die gesamte Programmentscheidung im ELR umfasst eine Vielzahl an Überlegungen und Abwägungen. Mit dem neuen Erklärfilm möchten wir Kommunen, Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR geben. Den Film können Sie hier ansehen 

Kontakt

Ansprechpartner

Ralf Bohnet
Telefon 07441 920-1020
Fax 07441 920-991020