Bildungspaket

Aktuelles

Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Zweck

Kinder und junge Heranwachsende aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Das Kind bzw. der Heranwachsende ist unter 25 Jahre alt
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein
  • Das Kind bzw. der Heranwachsende besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung

Leistungen

  • Mittagessen
    Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Für Verpflegung vom Bäcker oder vom Kiosk kann kein Zuschuss gewährt werden.
  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichendem Leistungsniveau (vorübergehende Lernförderung). Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten, wesentlichen Lernziele zu erreichen (keine dauerhafte Lernbegleitung).
  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 195,00 € jährlich pro Kind (65,00 € im Februar und 130,00 € im August). Der Betrag wird seit 2021 jährlich auf Grundlage der Regelsätze angepasst.
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 15,00 € monatlich für Angebote wie Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit).
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung.
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, soweit die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mehr als 2 km beträgt. 

Verfahrensablauf

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden:

  • Landratsamt Freudenstadtfür Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Jobcenter Landkreis Freudenstadtfür Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SBG II

Informationen zum Kinderzuschlag:

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (111 KiB)für jedes Kind und Leistungsnachweis (z.B. Wohngeldbescheid).

Zusätzlich:
  • Für den Antrag auf Leistungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:Bestätigung der Teilnahme und Kostenaufstellung durch die Kindertageseinrichtung bzw. Schule (die Kosten werden in der Regel direkt an die Kindertageseinrichtung bzw. die Schule gezahlt).
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
    Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung. Die Leistungen können erst nach Genehmigung durch die Bewilligungsstelle in Anspruch genommen werden.
  • Für den Antrag auf Leistungen für Kultur, Sport, Mitmachen (Teilhabe):
    Nachweis der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft. Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter. Zuschüsse für Fahrtkosten und Ausstattungsgegenstände sind leider nicht möglich
  • Für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:
    Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen samt Kostenaufstellung; die Zahlung erfolgt alternativ auf Zahlungsnachweis an die Eltern oder direkt an den Anbieter.
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Schülerbeförderung:
    Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug). Zwischen dem Amt für Ordnung und Verkehr und dem Sozialamt findet regelmäßig ein Datenabgleich statt, um zu gewährleisten, dass keine Doppelförderung erfolgt. 

Kontakt

Sozialamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6101
Fax 07441 920 996101

Ansprechpartner

Zuständig
für A - B

Eva Rentschler
Telefon 07441 920 6153
Fax 07441 920 996153

Zuständig
für C - H

Leonie Wössner
Telefon 07441 9206253
Fax 07441 920 996253

Zuständig
für I - Z (Montag, Donnerstag und Freitag vormittags erreichbar)

Jasmin Kalmbach
Telefon 07441 920-6188
Fax 07441 920-996188