Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Betrieblicher Umweltschutz - Allgemeines

Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden.

Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen:

  • Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling)
  • Immissionsschutz und Luftreinhaltung
  • Klima-, Energie- und Umweltmanagement
  • Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  • Energie- und Materialeffizienz
  • Umwelthaftung

Freigabevermerk

15.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
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Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

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Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
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Freitag 08:00-12:30
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Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
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Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

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