EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Einheitlicher Ansprechpartner / Einheitliche Stelle

Seit dem 28. Dezember 2009 gibt es im Landratsamt Freudenstadt einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. eine Einheitliche Stelle im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner des Landes Baden-Württemberg.

Logo Einheitlicher Ansprechpartner

Über den Einheitlichen Ansprechpartner/die Einheitliche Stelle können Sie als Dienstleistungsunternehmen für alle von der EU-DLR erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen sowie alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, für Sie die Funktion eines Verfahrenslotsen.

Elektronische Verfahrensabwicklung

Sie können Ihr Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg "service-bw" zur Verfügung. Alle von der EU-Dienstleitungsrichtlinie erfassten Verwaltungsverfahren sind über dieses Portal abrufbar. Wenn Sie sich im Dienstleistungportal service-bw registrieren, haben Sie unter der Rubrik "mein service-bw" die Möglichkeit, mit der zuständigen Behörde und/oder dem Einheitlichen Ansprechpartner direkt und verschlüsselt zu kommunizieren.

Link auf www.service-bw.de

Selbstverständlich können Sie auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Kontakt treten und Ihr Anliegen abwickeln.

Für folgende Verfahren nach der EU-DLR ist das Landratsamt Freudenstadt zuständig

  • Reisegewerbekarte
  • Gaststättenerlaubnis
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis
  • Weiterführung der Gaststätte durch Erben
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
  • Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
  • Waffen oder Munition - Überlassen durch einen Waffenhändler
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
  • Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
  • Erlaubnis für Spielhallen
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe
  • Schießstätten gewerblich betreiben
  • Waffenrecht
  • Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
  • Transport von Abfällen
  • Erlaubnis für die Abfallvermittlung
  • Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen - naturschutzrechtliche Erlaubnis

Kontakt

Ansprechpartnerin

Sabine Matt

Leitung Stabsstelle

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 1111
Fax 07441 920 991111

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