
Hilfe und Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge
Der Krieg in der Ukraine bestürzt viele Menschen in unserem Land, zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits mit Hilfsangeboten für Flüchtlinge an die verschiedensten Stellen im Landkreis gewandt. Die Möglichkeiten werden von einem im Landratsamt eingerichteten Stab kanalisiert und strukturiert und die bei der Unterbringung von Flüchtlingen auftretenden Fragen und Probleme regelmäßig mit den Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern abgestimmt.
Spendenkonto
Der Landkreis hat ein Spendenkonto „Landkreis Freudenstadt Sonderkonto Ukrainehilfe“ bei der Kreissparkasse Freudenstadt mit folgender IBAN eingerichtet: DE24 6425 1060 0013 7206 69. Die Spenden kommen ausschließlich ukrainischen Flüchtlingen in unserem Partnerlandkreis sowie den bei uns aufzunehmenden Flüchtlingen aus der Ukraine zugute.
Für alle Geldspenden, die bis zum 31.12.2022 auf dem Sonderkonto Ukrainehilfe des Landkreises eingehen, reicht unabhängig von der Höhe des Betrags der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis über die Spende gegenüber dem Finanzamt aus (z.B. Kontoauszug, Einzahlungsbeleg oder PC-Ausdruck bei Online-Banking). Eine Spendenbescheinigung des Landkreises ist somit für diese Spenden nicht erforderlich.
(Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17.03.2022, GZ: IV C 4 - S 2223/19/10003:013, DOK: 2022/0226401)
Landrat Dr. Rückert bedankt sich bereits vorab bei allen spendenwilligen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihre Solidarität.
Wohnungs- und Unterbringungsangebote für ukrainische Flüchtlinge
Wer bereit ist, ukrainische Flüchtlinge bei sich, in seinem Haus oder einer anderen Unterkunft aufzunehmen, möge dies bitte seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden. Dort werden Listen geführt, die bei einer Zuteilung von Flüchtlingen in den Landkreis sehr hilfreich sind, um die Geflüchteten gut unterzubringen!
Das Landratsamt ist weiterhin auf der Suche nach größeren Einheiten (ehemalige Hotels oder Pensionen) zur Anmietung als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Angebote und Hinweise nimmt das Amt für Migration und Flüchtlinge unter migration@kreis-fds.de entgegen.
Informationen über Ausländer- und Aufenthaltsrechtliche Fragen
Das Amt für Migration und Flüchtlinge im Landratsamt Freudenstadt hat einen Handlungsleitfaden für ukrainische Flüchtlinge erstellt, er kann hier heruntergeladen werden:
Eine Übersetzung des Handlungsleitfadens in die ukrainische Sprache finden Sie hier:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen zu ihren Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine an, die auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache abgerufen werden können: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Hotline und Informationen des Ministeriums der Justiz und für Migration
Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet, diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und werktäglich zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 7022500 erreichbar.
Auf seiner Homepage hat das Ministerium eine eigene Rubrik zum Thema „Informationen zur Ukraine“ eingerichtet und dort bereits weitere Informationen in Form von FAQ´s mit Hinweisen zum Aufenthalts- und Leistungsrecht veröffentlicht:
Die Informationen auf diesen Seiten werden fortlaufend aktualisiert.
Hilfstransporte in den polnischen Partnerlandkreis
Zweimal hat der Landkreis Freudenstadt Transporte mit Hilfsgütern und feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen in den polnischen Partnerlandkreis Tormaszowski, der direkt an der Grenze zur Ukraine liegt, gesendet. Die Berichte über diese Hilfstransporte können hier nachgelesen werden: