Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Sicherheit von Chemikalien in der stofflichen Marktüberwachung

Welche Aufgabe hat die Marktüberwachung hinsichtlich der Sicherheit von Chemikalien? 

Chemikalien werden vielerorts eingesetzt, sowohl im Berufsleben als auch im Alltag.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf den Markt bringen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten. 

Dies gilt auch für Verbraucherchemikalien wie zum Beispiel Reinigungsmittel oder Lacke.
Der Hersteller muss diese anhand der Gefahreneigenschaften chemikalienrechtlich einstufen.
Daraus resultiert die Kennzeichnung unter anderem mit Piktogrammen und Gefahrenhinweisen, die dem Verbraucher Hinweise zum sicheren Gebrauch geben.
Darüber hinaus müssen Verbraucherchemikalien mit bestimmten schwerwiegenden Eigenschaften (zum Beispiel Ätzwirkung), die vor allem für Kinder gefährlich sein können, mit einem kindergesicherten Verschluss versehen werden. 

Welche Gefahren ergeben sich durch Chemikalien in Produkten? 

Gegenstand der stofflichen Marktüberwachung sind nicht nur Chemikalien als solche, sondern auch gefährliche Stoffe in Produkten.
So gibt es für verschiedenste gefährliche Stoffe Grenzwerte. Zum Beispiel gelten für die Schwermetalle Blei und Cadmium Grenzwerte in Elektrogeräten, Verpackungen, Modeschmuck, Kunststoffen oder Batterien, die im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung kontrolliert werden. 

Wer ist für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien und Produkten zuständig? 

Für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien ist die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.

Freigabevermerk

21.03.2022 Regierungspräsidium Tübingen

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Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

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