Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Überführung

Der Transport von Verstorbenen im öffentlichen Straßenverkehr darf nur durch Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge und kümmern sich auch um alle Formalitäten.

Bei der Überführung einer Leiche im Inland kann ein Leichenpass dann erforderlich sein, wenn sie in ein Bundesland gebracht wird oder durchquert, das einen Leichenpass verlangt.

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich. Außerdem müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer beachtet und die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und/oder Seeweg erfüllt werden. Informationen hierzu erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder sowie die Bestattungsunternehmen.

Hinweis: Die Überführung einer Leiche ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestattung vorliegen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.

Vertiefende Informationen

Bundesverband deutscher Bestatter

Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz Baden-Württemberg:

  • § 43 BestattG BW (Allgemeines)
  • § 44 BestattG BW (Leichenpaß)
  • § 45 BestattG BW (Verstorbene aus dem Ausland)
  • § 46 BestattG BW (Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis)
  • § 47 BestattG BW (Bestattungsfahrzeuge)

Bestattungsverordnung Baden-Württemberg:

  • § 29 BestattVO (Beförderung Verstorbener im Öffentlichen Raum)
  • § 30 BestattVO (Transportbegleitende Person)
  • § 31 BestattVO (Bestattungsfahrzeug)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 19.12.2022 freigegeben.

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

E-Mail-Postfach für verschlüsselte elektronische Kommunikation

Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

Anfahrt

Öffnungszeiten

Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung
Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Freudenstadt

IBAN

DE58 6425 1060 0000 0000 86

BIC

SOLADES1FDS

Postbank Stuttgart

IBAN

DE06 6001 0070 0004 5857 05

BIC

PBNKDEFF

Umsatzsteuer-ID

DE144250325