Änderungen der Müllgebührenveranlagung zum Jahreswechsel beantragen

Der Jahreswechsel steht bevor und der Abfallwirtschaftsbetrieb trifft bereits die Vorkehrungen für den Versand der Jahresgebührenbescheide 2024.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Änderung der Behältergröße oder andere Änderungen zur Müllgebührenveranlagung (z. B. Namensänderung, Änderung der Adresse oder der Bankdaten) zum Jahreswechsel beantragen möchten, müssen bis spätestens 30. November 2023 schriftlich einen Änderungsantrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb stellen. Nur so kann eine Bearbeitung zum 1. Januar des neuen Jahres sichergestellt werden. Anträge die später eingehen, können erst nach dem Versand der Bescheide, Anfang Februar 2024, berücksichtigt und bearbeitet werden.

Antragsformulare sind bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie beim Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich. Auch im Service-Bereich der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-fds.de) können Antragsformulare heruntergeladen werden.

Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb auch per E-Mail an service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

E-Mail-Postfach für verschlüsselte elektronische Kommunikation

Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

Anfahrt

Öffnungszeiten

Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung
Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Freudenstadt

IBAN

DE58 6425 1060 0000 0000 86

BIC

SOLADES1FDS

Postbank Stuttgart

IBAN

DE06 6001 0070 0004 5857 05

BIC

PBNKDEFF

Umsatzsteuer-ID

DE144250325