Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht empfiehlt Vorsorgevollmacht
Zum Ende des vergangenen Jahres haben sich Vertreter des Betreuungsgerichtes Freudenstadt, des Betreuungsvereins des DRK, der Betreuungsbehörde des Landratsamts sowie soziale Dienstleister und Berufsbetreuer im Landkreis Freudenstadt zu einem Erfahrungsaustausch über das seit Jahresanfang geltende neue Betreuungsrecht getroffen.
Zentrale Themen waren die eingetretenen Veränderungen im Betreuungsrecht und die personellen Engpässe sowohl bei Berufs-, wie auch bei ehrenamtlichen Betreuern, für die auch in nächster Zukunft keine Besserung in Sicht ist. Einmütig appellierten die vertretenen Institutionen deshalb dafür, mehr Aufklärung und mehr Werbung vor allem auch bei jüngeren Personen für die Vorsorgevollmacht zu betreiben. Mit dieser Vollmacht können alle volljährigen Menschen für den Fall vorsorgen, dass sie selbst nicht mehr handeln können – sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung. Dies könne jederzeit alle Menschen treffen, weshalb eine frühe Vollmachterteilung an eine Vertrauensperson wichtig sei. Auch das noch neue Ehegattennotvertretungsrecht helfe nicht vollumfänglich, da es nur für gesundheitliche Fragestellung gelte und auch nur maximal sechs Monate ausgeübt werden könne. In allen anderen Bereichen, wie beispielsweise in Bankgeschäften oder vertraglichen Angelegenheiten, könne auch ein Ehepartner nicht handeln und benötige dafür eine Vollmacht.
Der DRK-Betreuungsverein sowie die Betreuungsbehörde beim Landratsamt Freudenstadt bieten kostenlose Beratungen über die Vorsorgevollmacht an. Die Betreuungsbehörde kann für zehn Euro pro Urkunde auch Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Yvonne Wurster, Telefon 07441 920-6158, E-Mail y.wurster@kreis-fds.de.