Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern ist ab Mittwoch im gesamten Landkreis Freudenstadt verboten

Nachdem die Pegelstände in den Bächen und Flüssen im Landkreis seit Wochen sehr niedrig sind, wird das Landratsamt Freudenstadt, wie bereits angekündigt, nunmehr eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an den öffentlichen Gewässern erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 5. Juli 2023 in Kraft und gilt zunächst bis 15. Oktober 2023. Das Landratsamt wird die weitere Entwicklung beobachten und bei einer deutlichen Verbesserung der Situation die erlassene Allgemeinverfügung außer Kraft setzen.

Die Entscheidung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs basiert auf einer sorgfältigen Prüfung der aktuellen Wasserressourcen und der Notwendigkeit, diese zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Belastung der Gewässer ist es von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zu ergreifen, um die langfristige Verfügbarkeit von Wasser zu gewährleisten.

Durch die zusätzliche Entnahme von Wasser zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen würden die Wasserstände noch stärker verringert und die Situation in den Gewässern zusätzlich verschlechtert werden.

Damit ist nunmehr auch das normalerweise im Wege des Gemeingebrauchs zugelassene Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen oder die Entnahme von geringen Mengen für die Forst- und Landwirtschaft und den Gartenbau verboten und bußgeldbewehrt.

Um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überwachen, wird das Landratsamt verstärkt Kontrollen durchführen, es appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Wichtigkeit des Wasserschutzes zu verstehen und aktiv dazu beizutragen.

Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landratsamt Freudenstadt (https://www.landkreis-freudenstadt.de/Startseite/aktuell/Amtliche+Bekanntmachungen.html) bekanntgemacht.

Außerdem kann diese Allgemeinverfügung beim Landratsamt Freudenstadt, Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft, Zimmer Nummer 250 während der Dienststunden eingesehen werden.

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

E-Mail-Postfach für verschlüsselte elektronische Kommunikation

Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

Anfahrt

Öffnungszeiten

Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung
Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Freudenstadt

IBAN

DE58 6425 1060 0000 0000 86

BIC

SOLADES1FDS

Postbank Stuttgart

IBAN

DE06 6001 0070 0004 5857 05

BIC

PBNKDEFF

Umsatzsteuer-ID

DE144250325