Entwicklungsprogramm ländlicher Raum als wichtiges Infrastrukturprogramm

Jahresausschreibung 2024 und Infoveranstaltung für die Städte und Gemeinden

ELR-Beauftragte der Städte und Gemeinden, dem Landkreis Freudenstadt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Nicole Zimmer, Landratsamt FDS)

Das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, kurz ELR, ist eines der wichtigsten Strukturförderprogramme für ländliche Räume, wie den Landkreis Freudenstadt. Um über die aktuellen Neuigkeiten und Veränderungen im Antragsverfahren sowie bei den Fördermöglichkeiten zu informieren hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises, die für das ELR zuständig ist, eine Infoveranstaltung für die ELR-Beauftragten der Städte und Gemeinden organisiert.

Bei seiner Begrüßung freute sich der Wirtschaftsbeauftragte des Landkreises Ralf Bohnet über die sehr gute Resonanz und betont dabei auch die Wichtigkeit des ELR-Programms für die Entwicklung im ländlichen Raum. Neben den Gemeindevertretenden begrüßte er auch Natalie Schloß und Vanessa Hofsetz vom Regierungspräsidium Karlsruhe, die dort ebenfalls für das ELR-Programm zuständig sind.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) öffentlich ausgeschrieben. Ziel des ELR-Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Verschiedene Förderschwerpunkte
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse wie eine umfassende Modernisierung, innerörtliche Nachverdichtung durch ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe, Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und für weiteres Wachstum beitragen.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.

Die Unterlagen zu den privaten und gewerblichen Projekten sollten bis spätestens Mitte September bei den Gemeinden vorliegen. Der Abgabetermin für die Förderanträge durch die jeweilige Gemeindeverwaltung ist dieses Jahr am 29. September 2023.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen wurden und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich entweder bei ihrer Gemeindeverwaltung oder auch beim Landratsamt Freudenstadt über das ELR-Förderprogramm informieren.

Weitere Informationen: Landratsamt Freudenstadt, Wirtschaftsförderung, Ralf Bohnet Telefon 07441 920-1020, E-Mail:r.bohnet@kreis-fds.de

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