Entsorgung von Fallobst

Spätsommerzeit ist Obstzeit. Wie in jedem Jahr stehen Gartenbesitzer teilweise jetzt schon vor dem Problem – wohin mit dem Fallobst?

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt gibt daher folgende Hinweise zur Entsorgung von Fallobst.
Grundsätzlich gilt, dass das Obst viel zu schade ist, um im Abfall zu landen. Äpfel und Birnen die nicht faulig sind, können selbst verarbeitet werden, verschenkt oder aber auch in Mostereien angeliefert werden.
Sollte Fallobst dennoch entsorgt werden müssen, können kleine Mengen angeschlagenes Fallobst über die Biotonne entsorgt oder gemischt mit den im Herbst anfallenden anderen Gartenabfällen kompostiert werden.

Größere Mengen, insbesondere von Streuobstwiesen, können ab sofort bis zum 4. November 2023 getrennt von andern Abfällen in separat bereitstehenden Containern kostenlos auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen angeliefert werden.

Dagegen ist eine Anlieferung des Fallobstes auf den RecyclingCentern des Landkreises nicht möglich. Über die dort bereitstehenden Grüngutcontainer können neben Baum- und Strauchschnitt ausschließlich Laub, Gras, Moos, krautige Gartenpflanzen oder Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen entsorgt werden. Gelangt Fallobst in die Grüngutcontainer gefährdet dies die Einhaltung der strengen Qualitätsanforderungen, die an den Kompost, der aus Grünabfällen entsteht, gestellt werden. Daher kommt es auf eine saubere Trennung von Fallobst und Grünabfällen an.

Für Fragen steht Abfallwirtschaftsbetrieb per E-Mail unter service@awb-fds.de oder über das kostenfreie Servicetelefon 0800 9638527 zur Verfügung.

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