Schäden durch Gewitterstürme im Wald – Kreisforstamt rät von Waldbesuchen ab – Gefahr durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste noch nicht gebannt

Die Gewitterstürme in der zweiten Juli Woche sind nicht spurlos am Wald im Landkreis Freudenstadt vorübergezogen. Die Schäden sind Landkreisweit geringer als befürchtet jedoch lokal im Bereich Loßburg – Sterneck – Betzweiler gravierend.

Die Wege sind teilweise schon frei oder werden nun nach und nach durch die Forstwirtinnen und Forstwirte und die Waldbesitzenden freigesägt. Von Waldbesuchen in den nächsten Tagen rät das Kreisforstamt jedoch ab. Die Aufarbeitung der Schäden wird sich aufgrund der derzeit schleppenden Absatzsituation der Hölzer (Sommerpause bei vielen Sägewerken) noch verzögern. Derweil können jederzeit Bäume umstürzen oder Äste und Kronenteile herabfallen, welche beim Sturm abgebrochen wurden und derzeit noch in den Bäumen hängen. Ein Waldbesuch in den betroffenen Bereichen ist daher sehr gefährlich.

Auf Waldbesitzende, Revierleiterinnen und Revierleiter sowie auf die Forstwirtinnen und Forstwirte kommen in den nächsten Wochen gleich verschiedene Probleme zu. Gebrochenes und geworfenes Holz stellt bestes Brutmaterial für die Borkenkäfer dar, die derzeit in der zweiten Genration schwärmen. Zusätzlich steht qualifiziertes Forstpersonal zur Aufarbeitung nur eingeschränkt zur Verfügung.

Die Sturmholzaufarbeitung ist eine sehr gefährliche Tätigkeit, da die Hölzer teils unter Spannung stehen oder ungeordnet übereinander liegen. Häufig liegt der Stamm auch mitsamt Wurzelteller oder steht als schwer zu fällender „Stumpf“ da.

Daher ist ein überlegtes und vor allem sicheres Handeln bei der Waldarbeit wichtig. Die Aufarbeitung der geworfenen Bäume ist sehr gefährlich und sollte nie allein durchgeführt werden, sondern eher den Profis überlassen werden.

Das Kreisforstamt bemüht sich mit Hochdruck darum, vor der Aufarbeitung eine entsprechende Schulung „Aufarbeitung von Sturmholz“ für alle beteiligten Akteure anzubieten.   

Bei Fragen zur Aufarbeitung und Aushaltung der Sturmhölzer können sich die Privatwaldbesitzenden jederzeit an die Revierleitenden des Kreisforstamtes oder die Holzverkaufsstelle wenden.

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