Hecken- und Baumschnitte sind nur noch bis Ende Februar möglich

Im Frühjahr gehen beim Landratsamt zahlreiche Anfragen wegen Ausnahmegenehmigungen ein, vor allem nach schneereichen Wintern. Es soll noch ein Baum gefällt oder eine Hecke auf den Stock gesetzt werden. Solche Ausnahmegenehmigungen dürfen aber von den unteren Naturschutzbehörden schon seit über 10 Jahren nicht mehr erteilt werden.

Ab dem 1. März dürfen aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nach Jahresbeginn sehr knapp. Das Landratsamt empfiehlt daher, vorrangig den Herbst für solche Arbeiten zu nutzen. Jedoch gibt es Ausnahmen für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte sind sowieso ganzjährig möglich, z.B. auch an Obstbäumen.

Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Ein Merkblatt mit den entsprechenden Hinweisen findet sich auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-fds.de. Dieses und weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt, Telefon: 07441 920 -5019 oder -5038.

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