Wasserentnahmeverbot ist aufgehoben

Aufgrund der ergiebigen Niederschläge in den zurückliegenden Wochen hat das Landratsamt die Verfügung über das Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sowohl die Wasserstände, als auch die Wassertemperaturen haben sich soweit erholt, dass nun wieder die Wasserentnahme aus öffentlichen oberirdischen Gewässern für die Bewässerung der Gärten und land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugelassen werden kann.

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