
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Beratender Ausschuss des Kreistags
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 9 Kreisräten, 6 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren 8 beratenden Mitgliedern. Vorsitzender ist Landrat Dr. Klaus Michael Rückert.
Liste der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (78 KiB)
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung folgender Angelegenheiten:
- die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe:
- die Jugendhilfeplanung,
- die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes,
- die Vorberatung des Haushaltsplans der öffentlichen Jugendhilfe,
- die Entscheidung über die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Kreistag bereitgestellten Mittel; die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe .
- den Vorschlag der Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG).