Katastrophenschutz

Große Schadensereignisse bewältigen

Foto: Feuerwehrangehörige in Schutzanzügen
Bild: Kuball

Zu den Aufgaben im Katastrophenschutz gehört insbesondere das Erstellen von Plänen zur Bewältigung von großen Schadensereignissen. Neben dieser Vorbereitung auf den „Fall der Fälle“ ist es mithin Aufgabe der Katastrophenschutzbehörde, eingetretene Katastrophen zu bekämpfen und an der vorläufigen Schadensbeseitigung mitzuwirken. 
 
Im Fall eines Schadensereignisses, welches nach den Anforderungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes einer „Katastrophe“ entspricht, wird „Katastrophenalarm“ ausgelöst. Daraufhin liegt die Leitung zur Bekämpfung der Katastrophe beim Landratsamt und den dafür speziell eingerichteten organisatorischen Einheiten.
 
Im Katastrophenschutz des Landkreises Freudenstadt wirken alle Behörden und Hilfsorganisationen mit, welche im Ernstfall benötigt werden.

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