
Stabsstelle Mobilität und Nachhaltigkeit
Mit Schülerbeförderung
Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg Aufgabenträger für den Busverkehr im Kreisgebiet.
Er sorgt dafür, dass unter Berücksichtigung einer entsprechenden Nahverkehrsplanung eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen sichergestellt ist.
Mit dem Ziel den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises eine Mobilitätsgarantie anbieten zu können, testet der Landkreis aktuell in den beiden großen Kreisstädten Freudenstadt und Horb das ÖPNV-Taxi.
Für weitere Informationen zu diesem innovativen und bisher einmaligen Ansatz klicken Sie bitte auf das nachfolgende Bild:
Onlinedienste
Weitere Informationen
Aktuelles
- EU-Verordnung 1370/2007 - Gesamtbericht des Landkreises Freudenstadt für das Abrechnungsjahr 2021 (97 KiB)
- Personenbeförderungsgesetz - Genehmigungen öffentlicher Personennahverkehr Landkreis Freudenstadt zum Stand: 08/2023 (98 KiB)
- Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Stand: 01.09.2023 (180 KiB)
- Sondervereinbarung ÖPNV-Taxi (150 KiB)
- Anlage 1 zur Sondervereinbarung ÖPNV-Taxi (175 KiB)
- Anlage 2 zur Sondervereinbarung ÖPNV-Taxi (117 KiB)
- Anlage 1 zur Anlage 2 der Sondervereinbarung ÖPNV-Taxi (Abrechnungstabelle) (129 KiB)
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Formulare und Merkblätter
Datenschutz
- Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO (67 KiB)
- Informationen nach Art. 14 EU-DSGVO (76 KiB)