
Gesundheitsamt
Unsere Aufgaben
Das Gesundheitsamt nimmt die im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG) genannten Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere Infektionsschutz, Umwelthygiene, Trink- und Badewasserhygiene und die hygienische Überwachung bestimmter Einrichtungen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Aidsberatung, Schulgesundheits- und Jugendzahnpflege, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Prävention und Gesundheitserziehung sowie die Mitwirkung bei der Heimaufsicht und der Lebensmittelhygiene. Das Gesundheitsamt nimmt amtsärztliche Untersuchungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen vor.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
- Amtsärztliche Untersuchungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
- Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten (Aidsberatung)
- Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens
- Einschulungsuntersuchung
- Informationen für Ärzte
- Informationen nach EU-DS-GVO
- Jugendzahnpflege
- Kommunalhygiene
- Masernschutzgesetz
- Selbsthilfe
- Trink- und Badewasser, Badegewässer
- Tuberkulosefürsorge
- Umwelthygiene und Infektionsschutz