Kfz-Zulassungsbehörde

Zulassungen und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen

Wir wollen Sie in Freudenstadt oder in unserer Außenstelle in Horb am Neckar kompetent bedienen und Ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat behilflich sein.

Onlinedienste

Online-Zulassungen und Außerbetriebsetzungen mit „i-Kfz Stufe 4“ seit dem 01.09.2023 möglich
Seit dem 01.09.2023 gibt es bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landkreis Freudenstadt eine wichtige Neuerung. Mit der Umstellung auf „i-Kfz Stufe 4“ heißt es nun im Landkreis Freudenstadt „Digital zulassen und sofort losfahren“. Mehr Informationen über internetbasierte Fahrzeugzulassungen und alle Neuerungen der „i-Kfz Stufe 4“ finden Sie unter folgendem Link: Internetseite des BMDV

Hinweis zu den aktuellen Öffnungszeiten:Die Kfz-Zulassungsstellen in Freudenstadt und Horb a. N. sind zu den genannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig und auch nicht möglich!  

Weitere Informationen

Aktuelles

  • Seit dem 19.02.2018 sind als Unterscheidungszeichen neben FDS und HOR auch die Unterscheidungszeichen HCH und WOL verfügbar.
    Dabei sin nur die folgenden Kombinationen erhältlich:
    HCH
    nur die Kombinationen YQ, QY, YV, VY und ZQ jeweils von 100 bis 999
    WOL
    nur die Kombinationen A, B, C, D und E jeweils von 9000 bis 9999

  • Weitere Informationen zu i-Kfz auf der Internetseite des BMDV

  • Förderung "Elektromobilität" (Umweltbonus)


  • Aufgrund der hohen Kundenfrequenz ist die telefonische Erreichbarkeit der beiden Zulassungsstellen zeitweise eingeschränkt. In diesen Fällen senden Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail an:
    kfz-zulassung@kreis-fds.de. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Herzlichen Dank.

  • Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und keine vom Fahrzeughersteller ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) besitzen - wie zum Beispiel Importfahrzeuge - müssen von uns identifiziert werden. Diese Fahrzeuge müssen deshalb bei der Kfz.-Zulassungsbehörde vor der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und bei der Zulassung vorgeführt werden.
    Auf die Vorführung kann verzichtet werden, wenn für das betreffende Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wurde. 

Kontakt

Kfz-Zulassungstelle Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-1777
Fax 07441 920-1799
Kfz-Zulassungsstelle Horb
Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907-1750
Fax 07451 907-1759

Ansprechpartner

Jochen Gaiser

Sachgebietsleiter

Telefon 07441 920-1770
Fax 07441 920-991770

Öffnungszeiten

Montag 08:00-12:00
  14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
  14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30