Jugendamt

Adoption

Bei einer Adoption wird ein rechtliches, nicht auf biologischer Abstammung beruhendes Eltern-Kind-Verhältnis gegründet. Dabei wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern des Kindes aufgelöst und ein neues Verwandtschaftsverhältnis zu den sozialen Eltern rechtlich, mit allen Rechten und Pflichten, besiegelt.

Wann sind wir Ihr Ansprechpartner?

  • Sie möchten ein Kind zur Adoption freigeben?
  • Sie möchten ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren?
  • Sie möchten Ihr Stiefkind adoptieren?
  • Sie sind selbst adoptiert und haben Fragen zu Ihrer Herkunft?
  • Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Adoption?

Wir beraten und helfen Ihnen gerne bei all Ihren Belangen.

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Jugendamt
Landhausstraße 32 + 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-6001
Fax 07441 920-6099

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