
Schutzgebietsausweisungen
Zur Ausweisung von Schutzgebieten (z.B. Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete) nimmt das Landwirtschaftsamt in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange fachlich Stellung.
Hierbei ist zu prüfen, in welcher Art und in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe und Flächen von dem geplanten Schutzgebiet betroffen werden, inwieweit die Schutzgebietsbestimmungen und rechtlichen Auflagen die Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis einschränken oder gar ausschließen, und ob ggf. agrarstrukturelle Ausgleichsmaßnahmen oder betriebliche Entschädigungen erforderlich werden.
Ausgewiesene Schutzgebiete im Landkreis Freudenstadt