
Rechtliche Betreuung von Volljährigen
Aktuelles
Jahresbericht 2021
Betreuungsbehörde
Eine gesetzliche Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können. Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht bestellt eine geeignete Person, um in einem bestimmten Umfang die zu betreuenden Menschen zu vertreten, – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Oft übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgaben. Die Betreuung darf sich nicht auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs beschränken. Ein wichtiger Teil der Aufgabe ist der persönliche Kontakt.
- Worum geht es bei einer rechtlichen Betreuung (51 KiB)
- Missverständnisse - gut zu wissen (184 KiB)
- Kosten einer rechtlichen Betreuung (65 KiB)
Eine Betreuung kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht anregen:
- Betreuungsanregung (83 KiB)
Unsere Angebote:
- Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Informationen zum Betreuungsverfahren, zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Sachverhaltsermittlungen für die Betreuungsgerichte
- Unterstützung der Betreuer bei Unterbringungsverfahren
- Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Gebühr: 10,00 €)
Hinweis: Der Bundesgerichtshof hat am 12.11.2020 beschlossen, dass die Beglaubigung von Unterschriften durch die Betreuungsbehörde den Anforderungen nach § 29 der Grundbuchordnung genügt.
Weiterführende Informationen
- Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
- Betreuungsrecht - praktische Hinweise für Betreuer
- Formular Vorsorgevollmacht
- Formular Betreuungsverfügung (37 KiB)
- Broschüre Patientenverfügung
- Beispielhafter Entwurf einer Patientenverfügung (306 KiB)
- Informationsblatt nach Art. 13 (108 KiB) bzw. Art. 14 (261 KiB) Datenschutzgrundverordnung
Weitere Hilfen und Informationen zum Betreuungsrecht
Der DRK Betreuungsverein Freudenstadt e.V. bietet ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten ebenfalls Begleitung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer interessieren, wenden Sie sich bitte an den DRK Betreuungsverein, Frau Michaela Mast, Tel. 0 74 41 / 8 67 – 1301, michaela.mast@drk-kv-fds.de oder an Frau Knöpfler.
Der DRK Betreuungsverein und die Betreuungsbehörde bieten außerdem in Kooperation regelmäßig Fortbildungen und Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch an:
Die nächsten Termine finden Sie hier: Geplante Fortbildungsveranstaltungen (72 KiB)
Weiterführende Informationen zum Betreuungsrecht für ehrenamtliche Betreuer bietet das Wissensportal des KVJS unter:
www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de
Über das Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer bietet der KVJS eine kostenlose, rechtlich fundierte Onlineberatung an. Diese richtet sich speziell an ehrenamtliche Betreuer aus Baden-Württemberg. Einzelfallanfragen, die eine Rechtsberatung erfordern, werden an einen vom KVJS beauftragten Rechtsanwalt weitergeleitet und von ihm beantwortet.
Die Onlineberatung ist abrufbar unter: Ehrenamtliche Betreuer
Informationsvideos zur rechtlichen Betreuung
https://www.youtube.com/channel/UCrLmPXtRU3PJXbrz6YPi1iA
Berufsbetreuer gesucht
Berufsbetreuer regeln die Angelegenheiten von Menschen, die dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie unterstützen Betroffene z.B. bei Anträgen, Rechtsgeschäften, durch Regelung der Finanzen oder wenn die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich Betroffene im Leben oft nicht mehr zurecht – sie vereinsamen, versäumen Termine, bezahlen Rechnungen nicht oder verschulden sich.