
Serviceleistungen
Auskunft und Einsicht in das Liegenschaftskataster
Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis von Geobasisinformationen darlegt, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Sie erhalten folgende Auskünfte per Email oder auf Papier:
- Pläne in den Maßstäben 1:100 bis 1:5000
- Grenzmaße
- Digitale Plandaten (ALKIS) im Datenformat NAS oder dxf
- Grundstücksbeschriebe auf Papier oder pdf-Datei
Die gewünschte Auskunft oder den Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie telefonisch, per Email oder Telefax in unserem Servicecenter beantragen. Wir beraten Sie gerne auch persönlich.
Welche Gebühren kommen auf mich zu?
Für die digitalen oder analogen Daten aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis des Ministeriums für Ländlichen Raum erhoben.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungs-verwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.