
Jugendamt
Beistandschaften & Beurkundungen
Beistände üben in Jugendämtern eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung aus. Sie sind ein freiwilliges Hilfsangebot für allein sorgeberechtigte oder tatsächlich allein sorgende Elternteile.
Zusätzlich nimmt das Jugendamt Aufgaben im Rahmen der Beurkundung wahr.
Aufgaben der Beistandschaft
- Beratung, Unterstützung und Vertretung des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung
- Beratung zu Unterhaltsansprüchen des Kindes
- Regelung, Durchsetzung und Vertretung des Kindes bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches als Beistand
Den Beratungsanspruch hat nur der Elternteil bei dem das betroffenen Kind lebt.