Verpflichtungserklärung (Besuchseinladung)

Dienstleistungen und Lebenslagen

Verpflichtungserklärung für eine Besuchereinladung bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Freudenstadt abgeben,

so geht's:

  1. Merkblatt, Antrag und Arbeitsbescheinigung hier downloaden oder in Papierform per Telefon anfordern: 07441 920-6226
  2. Antrag mit Anlagen im geschlossenen Umschlag in den Landratsamts-Briefkasten im Gebäude Wittlensweilerstraße 3 in Freudenstadt einwerfen
  3. Wir benachrichtigen Sie, sobald der Antrag bearbeitet ist (innerhalb 1 – 2 Wochen). Sie erhalten dann einen Termin bei uns.
  4. Bei Fragen dürfen Sie gerne anrufen oder eine Mail schreiben (Kontaktdaten und auch weitere Infos siehe Merkblatt).

Achtung:

Wenn Sie in Freudenstadt, Bad Rippoldsau-Schapbach, Seewald oder deren Teilorte wohnen, dann ist die Stadtverwaltung Freudenstadt und nicht das Landratsamt zuständig.

Wenn Sie in Horb a.N., Empfingen oder Eutingen wohnen, dann ist die Stadtverwaltung Horb a.N. zuständig.

Bitte wenden Sie sich dann an deren Ausländerbehörde.

Formulare und Merkblätter

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den Kosten finden Sie hier.

Sachgebiet

Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6168
Fax 07441 920996168

Ansprechpartner

Frau Geigl

Sachgebietsleitung

Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5080
Fax 07441 920 995080
Frau Burkhardt
Telefon 07441 920 6226
Fax 07441 920 996226

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten um Terminanfragen per E-Mail an Termin-Aufenthalt@kreis-fds.de